Die SPD-Medienkommission berät über eine Neugestaltung des Rundfunkkonzentrationsrechts. In diesem Rechtsgebiet beschäftigt sich derzeit hauptsächlich die Kommission zur Ermittlung von Konzentrationen im Medienbereich (KEK) damit, sogenannte „vorherrschende Meinungsmacht“ im Fernsehbereich zu verhindern. Dies soll sich nun ändern.
Über die Effizienz des aktuellen Konzentrationsrechts wird an vielen Fronten gestritten. Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag soll die Zusammensetzung der KEK grundlegend geändert werden; nach der Neuausrichtung wird nicht mehr die Fachaufsicht im Vordergrund stehen, sondern vermehrt politische Entscheidungen. Auch der Springer-Verlag klagt gegen eine Entscheidung der KEK, seit ihm 2005 die Fusion mit ProSieben/Sat.1 verwehrt wurde.
Auch die KEK selbst hat immer wieder bemängelt, dass ihr politisch offenbar Aufgaben zugewiesen werden, die sie rechtlich nicht erfüllen kann. Als im Sommer 2006 die Diskussion um Private Equity im Medienbereich hochkochte, schrieb die KEK in ihrem Jahresbericht folgendes:
Die auch im wirtschaftspolitischen Raum vertretene Forderung nach mehr Transparenz im Bereich der Fondsbeteiligungen wollen die Landesmedienanstalten nach Presseberichten nunmehr durch eine gutachterliche Untersuchung fördern. Das ist zu begrüßen. Allerdings bleibt zu beachten, dass in der öffentlichen Darstellung nicht länger medienpolitische und medienkonzentrationsrechtliche Fragen vermengt werden … Die geltende Rechtslage lässt es aber nicht zu, die Beteiligung von Finanzinvestoren im Hinblick auf ihr sonstiges Beteiligungsportfolio und ihre Beteiligungsstruktur zu beanstanden.
In anderen Bereichen hat sich die KEK bereits von ihrer ursprünglichen Aufgabe gelöst. So überprüft die Kommission nicht mehr nur herkömmliche Fernsehsender, sondern auch Internet-TV, Plattformbetreiber wie den Digital-TV-Anbieter „Kabelkiosk“ oder auch die Aktivitäten der Fernsehsender im Print-Bereich. In diese Richtung gehen nun auch die Vorschläge der SPD-Medienkommission. So sprach LfM-Direktor Norbert Schneider davon, das „Rundfunkkonzentrationsrecht“ durch ein „Medienkonzentrationsrecht“ zu ersetzen. Der epd schreibt:
Mehrere Trends belegen Schneider zufolge den „generellen Paradigmenwechsel“ in Bezug auf Medienmacht. Sie lasse sich „schwerer als früher nur durch Fernsehen aufbauen“, mediale Mischformen würden zur Regel, Inhalte differenzierten sich stark in Sparten, und durch veränderte Konsumarten werde der Nutzer zum bestimmenden Faktor. Außerdem organisiere sich Medienkonzentration in neuen Formen wie Portalen, Plattformen, Suchmaschinen und Programmführern bei „Anonymisierung von Eigentümerstrukturen“ und in der Vermischung von Individual- und Massenkommunikation. Überfällig sei deshalb ein Medienstaatsvertrag, das Modell Rundfunkstaatsvertrag habe keine Zukunft mehr, sagte Schneider.
Insbesondere Schneider hat in der Vergangenheit häufig gefordert, die Kompetenz der bisherigen Rundfunk-Aufsichtsbehörden auch auf die neuen Medien auszudehnen. Nicht nur die Konzentrationskontrolle, sondern auch Jugendmedienschutz und Missbrauchsaufsicht sei am besten bei den Landesmedienanstalten aufgehoben.
Mit ihrem Vorhaben dürfte die SPD-Medienkommission daher in allen Bereichen offene Türen einrennen. Dennoch drohen Schwierigkeiten: Weder sind die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern klar abgesteckt, noch findet sich in Deutschland eine einheitliche Aufsichtsstruktur, die medienübergreifend regulieren könnte. Es stellt sich außerdem die Frage, inwieweit eine enge Konzentrationsregulierung verfassungsrechtlich überhaupt geboten ist. Die SPD-Medienkommission ist im Rundfunkbereich ein einflussreiches Gremium. Aber ob das ausreicht, um so tiefgreifende Änderungen durchzusetzen?
EPD Medien zu den Plänen der Medienkommission.
Dr. Bahr zur Klage von Springer gegen die Aufsichtsentscheidungen.