Hackerangriffe sind keine Seltenheit mehr und häufig stehen Unternehmen anschließend nicht nur vor rechtlichen Fragen, sondern müssen sich auch öffentlich äußern. Auf Social Media Plattformen verbreiten sich Informationen schnell. Im Fall des Falles ist es nicht nur wichtig, mit den Aufsichtsbehörden zu kommunizieren. Kunden und Kundinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen ebenfalls unterrichtet gehalten werden, vor allem, wenn es aufgrund des Hackerangriffs zu einem Betriebsstillstand kommt. Problematisch wird die Kommunikation, wenn Schaden durch den Hackerangriff droht, indem zum Beispiel Betriebsgeheimnisse „ausspioniert“ wurden.
Die Datenschutzexpertinnen von SKW Schwarz Rechtsanwälte, Dr. Elisabeth von Finkenstein und Franziska Ladiges, besprechen zusammen mit Marion ten Haaf, Director bei BCW Global, die wichtigsten Punkte der Krisenkommunikation und diskutieren Schritte, welche bereits präventiv unternommen werden sollten, um im Fall eines Angriffs gerüstet zu sein.