Der Handel mit Gebrauchtwaren boomt. Doch beim Weiterverkauf von Software-Lizenzen ergeben sich Probleme. Denn immer häufiger wird Software nicht mehr auf Datenträgern, sondern zumindest auch online vertrieben. Was für den Nutzer praktisch sein kann, stellt Juristen vor Probleme. Denn bei körperlichen Werken gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz: Nutzer dürfen Datenträger mit Software auch weiterverkaufen. Doch funktioniert das auch bei rein digitalen Werken?
Die Gerichte entschieden hier in der Vergangenheit sehr unterschiedlich. Den aktuellen Stand und die Hintergründe des Streites erläutern Laura Dierking und Jana Semrau im aktuellen J!Cast.