Die Ausstrahlung des Contergan-Films „Eine einzige Tablette“ ist ein Stück wahrscheinlicher geworden: Am Dienstag hob das Hamburger OLG größtenteils die einstweiligen Verfügungen gegen den Fernsehfilm auf. Anders noch als die Vorinstanz begutachtete das Oberlandesgericht nicht das Drehbuch, sondern den sendefertigen Film. Zahlreiche, gerichtlich früher beanstandete Szenen des Drehbuchs wurden für den Film bereits geändert.
Das OLG sah in dem Film ein Kunstwerk, welches nicht den Ansprüchen einer Dokumentation gerecht werden muss.
Nicht gezeigt werden dürfen lediglich zwei Szenen, die das Gericht keinesfalls tolerieren will: in ihnen wird der Protagonist des Films, der Anwalt Wegener, von einem Privatdetektiv des Contergan-Herstellers Grünenthal erpresst. Obwohl Grünenthal damals tatsächlich einen Privatdetektiv beauftragt hatte, habe eine Erpressung nicht stattgefunden, betonte das Gericht.
Über zwei weitere einstweilige Verfügungen hat das Oberlandesgericht aber noch nicht entschieden. Grünenthal hat außerdem angekündigt unter Umständen sogar vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Gegenseite, Mirek Nitsch von der Filmproduktionsfirma Zeitsprung gibt sich jedenfalls optimistisch: „Wir rechnen fest damit, dass wir Ende Mai mit allen Verfahren durch sind und der Film noch in diesem Jahr gezeigt werden kann“.
Telemedicus zu den vorangegangenen Verfahren.
Artikel in der taz
Meldung beim Institut für Urheber- und Medienrecht