Wer regelmäßig im Internet unterwegs ist, wird bei dem Wort „Urheberrecht“ schnell an Musik- und Filmdownloads oder an Abmahnungen denken. Abseits von diesen allgemein bekannten Gebieten trifft das Urheberrecht aber auch Regelungen zu anderen Sachverhalten, die von einem Großteil der Menschen kaum oder gar nicht wahrgenommen werden. Hierzu gehört das Kabelweitersenderecht, das in § 20b UrhG definiert ist.
Die folgende Seminararbeit behandelt schwerpunktmäßig die Frage nach der Notwendigkeit einer technologieneutralen Ausgestaltung der Kabelweitersendung. Hierzu gibt sie zunächst einen Einblick in den Regelungsgehalt des § 20b UrhG und erläutert kurz, inwiefern dieser Paragraf praktische Relevanz hat. Sie wurde im Wintersemester 2008/09 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster geschrieben und mit 11 Punkten bewertet.
Der offizielle Titel der Arbeit lautet: „Brauchen wir eine Neuregelung der bestehenden Regelung der Kabelweitersendung (§ 20b UrhG), insbesondere in Bezug auf etwaigen Änderungsbedarf aufgrund der technologieneutralen Ausgestaltung angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung?“.