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Seehofers Charta: DRM und Verbraucherschutz

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat am vergangenen Mittwoch eine „Charta zur Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ veröffentlicht. Sie wurde zusammen mit den Verbraucherzentralen entwickelt und benennt Lösungsstrategien für Probleme, die sich mit der Digitalisierung von Informations- und Kommunikationstechniken ergeben.

Neben Grundsätzen zur IT-Sicherheit und der Forderung nach mehr Barrierefreiheit sprechen sich die Herausgeber für einen verantwortungsbewussten Umgang mit DRM Techniken aus. Insbesondere soll dem Benutzer eine angemessene Flexibilität und Kompatibilität von legal erworbenen Inhalten gewährleistet werden.
Die Charta benennt vier Voraussetzungen (PDF), unter denen der Einsatz von DRM erfolgen soll:

• Die Integrität des privaten Eigentums in Bezug auf die Endgeräte, Programme und Daten muss gewahrt bleiben.
• Die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer dürfen nicht beeinträchtigt werden.
• Es dürfen keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben.
• Die Wahrnehmung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.

Insbesondere der letzte Punkt bringt ungewollt das Problem bei DRM-Techniken auf den Punkt. Denn durch die technischen Schutzmaßnahmen wird das Recht auf Privatkopie verdrängt. Allerdings ist dies auch vom Gesetzgeber so vorgesehen, sodass sich diese Verdrängung durchaus im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt. Die Wahrung der Schrankenbestimmungen steht also im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben. Insofern ist unklar, was die Charta in Bezug auf die Einschränkung der Privatkopie genau fordert.

Insgesamt stellt die Charta jedoch klar: Der Einsatz von DRM Systemen darf nicht beliebig erfolgen. Zum Schutz des Verbrauchers bedarf es offener Standards und genauer Richtlinien, die einen sinnvollen Umgang mit DRM-geschützten Inhalten ermöglichen.

„Charta zur Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“

Details auch zu anderen Themen der Charta bei Golem.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 19.03.2007, https://tlmd.in/a/108

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