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Schwerpunkt Medienrecht: Die Qual der Wahl

Wohin wird mich das Jurastudium in weiter Zukunft einmal verschlagen ?

Wer hat sich das noch nicht gefragt? Vielen steht bis zum Abschluss der Examina ein großes Fragezeichen auf die Stirn geschrieben. Natürlich hat die Entscheidung prinzipiell auch noch bis dahin Zeit. Mit der universitären Examensprüfung muss sich der Jurastudent von heute aber schon früh die Frage stellen, in welche Richtung er sich einmal orientieren möchte. Zwar ist die Wahl des Schwerpunkts für die künftige Berufswahl noch nicht bindend, sie kann aber der Startschuss für die Karriere sein.

Mittlerweile gibt es an mehreren deutschen Universitäten das Angebot sich auf das Medienrecht mit Haut und Haaren im Schwerpunktbereich einzulassen. Eine Auswahl soll hier nun vorgestellt werden.
Mit seinen hervorragenden beruflichen Zukunftsaussichten ist der Schwerpunkt Medienrecht für Studenten immer attraktiver. Jede vierte Stellenausschreibung in der NJW hat mit diesem Bereich zu tun. Die Möglichkeit des Tätigkeitsbereichs ist weit und vielseitig. Das mag daran liegen, dass das Medienrecht zwischen dem öffentlichen und privaten Recht angesiedelt, also fächerübergreifend ist. Daher bietet das es eine große Bandbreite an Themen, die für Studenten besonders verlockend sind. Auch in der Praxis ist dieses Themengebiet immer gefragter. Hat sich der Student also für diese Richtung entschieden, stellt sich die Frage: An welcher Uni soll man studieren?

Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU)

Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster kann der Student den Schwerpunkt für die juristische Universitätsprüfung belegen. Dieser Schwerpunktbereich 3 zeichnet sich durch die Vergabe eine Zertifikats einer Zusatzausbildung ITM aus. Das vergibt der Lehrstuhl am Ende der Ausbildung an die erfolgreichen Studenten

Innerhalb von zwei Semestern sollen hierfür drei festgelegte Pflichtveranstaltungen (Urheberrecht, Rundfunk- und Presserecht sowie Informationsrecht) sowie drei Wahlfächer und ein Grundlagenfach besucht und mit einer Klausur abgeschlossen werden (je 3 Credits). Zusätzlich muss der Student eine Seminararbeit anfertigen, die er mit einer Präsentation darstellt (9 Credits). Insgesamt müssen also 30 Credits erworben werden um den Schwerpunkt zu bestehen. Dieser macht dann 30% der Note des 1. Staatsexamens aus.

Für den Studenten besonders interessant ist die große Bandbreite an wählbaren Vorlesungen. So kann man auch solche aus verwandten Schwerpunkten besuchen und auf das Zertifikat anrechnen lassen. Das gilt zum Beispiel für das Kartell- und Wettbewerbsrecht, die im Schwerpunkt Markt und Wettbewerb angesiedelt sind. Auch europarechtliche Vorlesungen können besucht werden. So kann der Student je nach Neigung seine Klausur u.a. im Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Internationalen Medienprivatrecht oder auch im Vergabe-, Bankrecht und in Buchführung und Bilanzen schreiben.

Zusätzlich zu der Zusatzausbildung ITM können noch weitere Zertifikate während des Studiums abgeschlossen werden: Eine Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz und im Journalismus und Recht zählen auch zum Angebot des Instituts. Diese können durch zusätzliche Leistungen während des Studiums erworben werden.

Der gespaltenen Natur des Medienbereichs entsprechend ist auch die Zuständigkeit für den Schwerpunkt aufgeteilt. In der zivilrechtlichen Abteilung ist Prof. Dr. Thomas Hoeren und in der öffentlichrechtlichen Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M als Direktor tätig.

Zusätzlich bietet das ITM auch eine große Präsenzbibliothek mit einschlägiger Fachliteratur an – perfekt zur Nacharbeit der Vorlesung.

Damit ist die Wahl der Pflichtmodule zwar etwas eingeschränkt, aber auf Grund der vielen belegbaren Wahlfächer wieder ausgeglichen. Deshalb kann sich jeder Student einfach seinen eigenen Vorlieben widmen. Auch das Angebot an Zusatzausbildungen macht den Schwerpunkt besonders im Hinblick „Sahnehäubchen” für den Arbeitsmarkt attraktiv. Außerdem sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich, da die einzelnen Vorlesungen in sich abgeschlossen sind und daher sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden können.

Weiteres unter ITM-Schwerpunktbereich Uni Münster

Georg-August Universität Göttingen

Auch in Göttingen kann man seinen Schwerpunkt im privaten und öffentlichen Medienrecht legen (Schwerpunktbereich 4). Hier ist die Prüfung im Schwerpunktsbereich aber etwas anders aufgebaut als an der WWU Münster.

Insgesamt werden fünf Leistungen erbracht: Zwei Klausuren aus dem Pflicht- und zwei aus dem Wahlmodul, dazu kommt eine Studienarbeit im Rahmen eines Seminars. Letztere geht zu 32 % in die Endnote ein, die Klausuren zu je 17 %.

Ziel des Aufbaus des Schwerpunktbereichs ist ihn möglichst fächerübergreifend zu gestalten. Daher ist man in der Wahl der Pflicht- und Wahlmodule recht frei. Angeboten werden als Pflichtfach zum Beispiel Rundfunkrecht, Datenschutzrecht, Wirtschaftsrecht der Medien, Presserecht und Urheberrecht aus denen man sich seine Klausur suchen kann – genauso wie in den Wahlveranstaltungen.

Zu dem Schwerpunktbereich gehört auch der gewerbliche Rechtsschutz, das Recht des unlauteren Wettbewerbs und fallorientierte Begleitveranstaltungen, die Falllösungstechnik und eine Vertiefung der Fächer ermöglichen. Allerdings soll der Beginn des Schwerpunkts möglichst im Wintersemester erfolgen.

Außerdem gibt es kein eigenes Institut, dass sich mit dem Schwerpunkt beschäftigt und die Studenten betreut. Allerdings nimmt der Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerald Spindler diese Aufgabe für den Schwerpunktbereich wahr.

Damit ist die Auswahl an möglichen Themen groß, Zusatzausbildung oder Zertifikate sieht der Schwerpunkt allerdings nicht vor. Dafür scheint die Prüfungslast allein auf die Anzahl der Klausuren bezogen beschränkter.

Weiteres unter Uni Göttingen Schwerpunktbereich 4

Johannes Gutenberg Universität Mainz

Die universitäre Schwerpunktsbereichprüfung an der Uni Mainz im Medienrecht widmet sich besonders der Verbindung von nationalem, europäischen und internationalem Recht. Als Voraussetzung werden hier eindringlich Kenntnisse in Europarecht I-III empfohlen.

Angeboten werden Vorlesungen wie Medienrecht I – Recht der elektronischen Medien, Medienrecht II – Presserecht einschließlich der Bezüge zum Verlags- und Urheberrecht und Medienrecht III – Europäisches und internationales Medienrecht. Abgeschlossen wird der Schwerpunktbereich in Mainz mit zwei Klausuren (je 3 Stunden) und einer mündlichen Prüfung in einer Art Kombinationsmodell. Das heißt, dass der Schwerpunkt Medienrecht mit einem anderen kombiniert werden muss. Dazu kommt eine Übung oder eine Seminararbeit mit Präsentation. Berechnet wird die Dauer des Schwerpunkts auf drei Semester.

Außerdem besteht die Möglichkeit sich bereits besuchte Vorlesungen des Schwerpunktsbereichs in Mainz für ein LLM-Studium im Medienrecht des Mainzer Medieninstitus anrechnen zu lassen.

Betreut werden die Studenten von Prof. Dr. Dieter Dörr, Prof. Dr. Udo Fink und Prof. Dr. Matthias Cornils. Damit ist die Zusammenarbeit mit dem Mainzer Medieninstitut besonders für die Studenten interessant, die im Bereich Medienrecht einen LL.M in Deutschland anstreben und sich sehr für die europäischen und internationalen Züge dieses Bereichs interessieren. Die Wahl des Medienrechtsschwerpunkts in Mainz erleichtert daher den Abschluss eines zusätzlichen Masters im Medienrecht.

Weiteres unter Schwerpunktstudium Uni Mainz

Universität zu Köln

Auch im schönen Köln lässt sich ein Medienrechtschwerpunkt belegen. Dieser Schwerpunkt Nr. 13 beschäftigt sich mit Medien- und Kommuniktionsrecht. Nicht automatisch mit eingeschlossen ist der gewerbliche Rechtsschutz, der einen eigenen Schwerpunktbereich (Nr. 3) hat. Den Kern des Schwerpunktbereichs bilden hier die Vorlesungen Medienrecht (öffentlich-rechtlicher / zivilrechtlicher Schwerpunkt), Kommunikationrecht (TKG), Internetrecht (als Querschnittsmaterie) und europäisches Medienrecht. Es können dazu noch weitere Wahlfächer belegt werden. Hierunter fällt dann auch die Vorlesung Gewerblicher Rechtsschutz. Zusätzlich gibt es ein Angebot weiterer interessanter Fächer wie Medienstrafrecht, Recht der Informationstechnologie (z.B. EDV-Recht), Recht der Kunst und Kulturpflege sowie Vertragsgestaltung mit Schwerpunkt auf Lizenzverträgen.

Die Auswahlmöglichkeit der Vorlesungen richtet sich nach einem jährlichen Rhythmus, wobei Wahlfächer keinem bestimmten Turnus unterliegen. Der Beginn ist sowohl im Sommer- wie auch im Wintersemester möglich.

Um den Schwerpunkt erfolgreich abzuschließen müssen drei Klausuren geschrieben werden. Eingerechnet werden nur die besten mit jeweils 15 % in die Endnote. Das heißt, dass man Klausuren durchaus doppelt schreiben kann oder mehr als nötig um sich dann die bessere Note anrechnen zu lassen. Eine Seminararbeit und der dazugehörige Vortrag zählen dann die restlichen 55 % der Endnote der universitären Prüfung. Der Schwerpunktbereich wird zudem neben dem Hauptstudium abgelegt. Zusätzlich zu den 16 Semesterwochenstunden aus dem Schwerpunktbereich müssen Übungen im Straf-, Zivil- und öffentlichen Recht sowie eine Grundlagenveranstaltung besucht werden.

Betreut wird der Schwerpunkt vom Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht. Die Lehrstühle von Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain und Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer sind die verantwortlichen Betreuungsinstitutionen.

Damit bietet Köln eine große Auswahl an Vertiefungsmöglichkeiten für den Medienrechtbegeisterten. Besonders sinnvoll kann die Unterscheidung der Schwerpunkte Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Nr.3) und Medien- und Kommunikationsrecht (Nr. 13) gesehen werden. Hier kann sich der Student sogar entscheiden, nur einen der Schwerpunkte zu hören und sich somit noch eingehender spezialisieren.

Weiteres unter Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht Köln

Ludwig-Maximilians-Universität München

Seinen Schwerpunkt im Medienrecht kann man auch an der LMU München belegen. Der Schwerpunktbereich 3 heißt Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht und wird von Prof. Dr. Helmut Köhler betreut. Umfasst werden Themengebiete wie Kartellrecht und Recht des unlauteren Wettbewerbs, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sowie europäisches Wirtschaftsrecht, Markenrecht und Informationsrecht. Auf Grund der vielen Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten liegt der besondere Aspekt dieses Schwerpunktbereichs auf der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen im Wettbewerb. Daher wird betont, dass man es mit einem nicht statischen Rechtsgebiet zu tun hat, in dem der Student oft gezwungen ist umzulernen. Auch der Einfluss der Rechtsprechung wird ausdrücklich hervorgehoben.

Der Schwerpunkt ist in Pflichtvertiefungs-, Wahlpflicht-, Ergänzungskurs unterteilt. Zusätzlich müssen Studenten auch ein Seminar belegen. Mindestens 16 Semesterwochenstunden sind belegungspflichtig, allerdings wird der Student durch eine Maximumbelegzahl von 24 Semesterwochenstunden eingeschränkt. Zum Abschluss des Schwerpunktstudiums wird dann nach dem ersten Examen eine Abschlussklausur (5 Stunden) geschrieben, die thematisch an Pflicht- und Wahlfächer anschließt. Eine Besonderheit sind hier die Ergänzungsveranstaltungen während des Studiums. So lässt sich zum Beispiel ein Praktikum im Presse(Prozess)recht belegen.

Damit bietet die Uni München einen vielseitigen Medienrechtsschwerpunkt, der sehr wirtschaftlich ausgerichtet ist. Damit ist er ideal für all diejenigen, die sich ihre Zukunft in einer Wirtschaftskanzlei oder im Unternehmen vorstellen.

Weiteres unter LMU München Schwerpunktbereich 3

Qual der Wahl

Mit diesem exemplarischen Überblick wird deutlich, dass man sich als Student durchaus an der persönlichen Neigung orientieren kann. Je nach Interesse kann man seinen persönlichen Schwerpunkt mehr auf das Zivilrecht oder den öffentlichrechtlichen Aspekt des Medienrechts legen oder aber der Abwechslung zu Liebe beides im Blick behalten. Interessant dürften besonders die Programme der WWU Münster und der Uni Mainz sein, die den Studenten attraktive Zusatzausbildungen bieten. Diese Programme sind insofern etwas für diejenigen, die ihre Zukunft schon fest im Medienbereich sehen oder sehen wollen.

Die Vielzahl der Organisationsformen – angefangen mit der Semesterwochenstundenzahl bis hin zu Klausurenzahl – ermöglicht es auch, sich den Schwerpunkt auszuwählen, der am ehesten die bevorzugten Prüfungsbedingungen bietet.

Nicht zu vernachlässigen ist aber auch, dass diese Unterschiede eine Vergleichbarkeit der einzelnen Medienrechtschwerpunkte in Deutschland schwer vergleichbar machen.

Weitere Schwerpunktbereiche im Überblick bei yourist.de.

Telemedicus zu Master-Studiengänge im Medienrecht.

, Telemedicus v. 04.05.2011, https://tlmd.in/a/1996

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