Mehrere schwedische Internet-Anbieter ermöglichen ihren Kunden ein anonymes Surfen. Sowohl der zweitgrößte Provider „Tele2“ als auch einige kleinere Unternehmen werben damit, die Daten ihrer Nutzer nicht zu speichern. Damit gehen Auskunftsansprüche – zum Beispiel im Rahmen von Urheberrechtsprozessen – zukünftig ins Leere: Seit dem 1. April gilt in Schweden das IPRED-Gesetz; damit können Rechteinhaber via Gerichtsbeschluss von den ISPs die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Eine vergleichbare Regelung gilt in Deutschland seit September 2008 (§ 101 UrhG). Doch wenn diese Daten gar nicht mehr vorliegen, können sie auch nicht herausgegeben werden.
Die Provider berufen sich darauf, dass keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Im Gegenteil: Datenschutzgesetze schreiben vor, welche Informationen gerade nicht gespeichert werden dürfen. Bis zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung war es auch in Deutschland verboten, die Daten von Flatrate-Kunden aufzubewahren, sofern sie nicht zur Abrechnung benötigt wurden. Im Wege der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie hat der Bundestag auch das TKG geändert. Dort ist nun die Erlaubnis, solche Daten für 6 Monate zu speichern, ausdrücklich geregelt.
Noch (!) keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
Schweden hat die Richtlinie bislang noch nicht umgesetzt; die Frist dafür ist jedoch am 15. März dieses Jahres abgelaufen. Sobald Schweden die Richtlinie umgesetzt hat, wird es diese Lücke für die Provider nicht mehr geben. Allerdings verlangt der Europäische Gesetzgeber nur, dass solche Daten auf Vorrat gespeichert werden müssen, die „erzeugt oder verarbeitet“ wurden. Informationen, die gar nicht erst anfallen, unterliegen der Pflicht also nicht.
Das Angebot der Dienste-Anbieter, den Zugang anonym zu nutzen, dürfte in Schweden wieder zu einer Steigerung des Internetverkehrs führen. Der hatte nämlich mit Einführug des IPRED-Gesetzes rapide abgenommen.