Telemedicus

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Schmerzensgeld wegen Darstellung als Mörder-Ehefrau

50.000 EUR Schmerzensgeld steht der Klägerin eines Rechtsstreits gegen eine große Boulevardzeitung wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu. Dies entschied das Landgericht München I Anfang Juni.

Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
Neben Alter, Beruf und dem halbwegs vollständigen Namen der Ehefrau wurde ihr Wohnort angegeben und ihr Klingelschild an der Wohnungstür beschrieben. Die Klägerin hatte aufgrund des Artikels Angst, von der Öffentlichkeit als Ehefrau eines Mörders erkannt und geächtet zu werden. Sie habe sich nervenärztlich und psychotherapeutisch behandeln lassen müssen.

Das Gericht sah das Interesse der Öffentlichkeit an dem mutmaßlichen Täter und seiner Ehefrau im Verhältnis zu dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin als weniger gewichtig an:

Schon die Überschrift des … Artikels … stellt nicht in erster Linie auf die Straftat ab, … sondern stellt in reißerischer Manier die Beziehung der Klägerin zum Verdächtigen heraus. … Die Klägerin wird herabgewürdigt, indem ihr unterstellt wird, aus einer Art „Torschlusspanik“ heraus eine Beziehung zu ihrem Ehemann eingegangen zu sein. Damit wird ihr gleichzeitig unterstellt, normalerweise für eine Beziehung zu alt und nicht mehr attraktiv zu sein. … Unter diesen Umständen sind die Ausführungen in der Klageerwiderung, der Artikel wecke Mitleid mit der Klägerin und Erleichterung, dass ihr nichts passiert sei, eine zusätzliche Verhöhnung der Klägerin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pressemitteilung des Landgerichts München I.

, Telemedicus v. 29.06.2008, https://tlmd.in/a/868

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