Nun ist es soweit: Ein gutes halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung haben erstmals Landesmedienanstalten Bußgelder gegen Call-in-Shows verhängt. Betroffen sind zunächst die Sender Sat.1 und Das Vierte. Weitere Sender sollen folgen. Grund für die Bußgelder ist eine bunte Mischung aus verschiedenen Fällen von Irreführungen und Verstößen gegen die Informationspflichten der Gewinnspielsatzung.
Bußgelder und laufende Verfahren
Nach Angaben der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die zuständige Landesmedienanstalt gegen Sat.1 wegen der Sendung „Quiznight” in gleich vier Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 40.000 EUR verhängt. Beanstandet wurden dabei vor allem irreführende Aussagen über die Anzahl der Telefonleitungen, sowie über deren Bedeutung für den Spielverlauf. Außerdem sei mehrfach nicht ordnungsgemäß auf die Teilnahmebedingungen, die Telefongebühren und den Ausschluss der Teilnahme für Minderjährige hingewiesen worden.
Gegen den Gewinnspielsender 9Live laufen aktuell noch mindestens sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren bei der Bayerischen Landeszentrale für Medien (BLM). Hier werden vor allem irreführende Angaben zum Schwierigkeitsgrad, zur Auswahl der Nutzer und mangelhafte Auflösungen der Spiele moniert. Ob bereits Bußgelder verhängt wurden, ist noch nicht ganz klar.
Ein ähnliches Bild ergab sich bei Das Vierte. Hier wurde bei zwei Beanstandungen ein Bußgeld von insgesamt 12.000 EUR festgesetzt. Auch das „Masterquiz” von Super RTL wurde beanstandet, ein Bußgeld jedoch nicht verhängt, da RTL keine Verantwortlichkeit nachzuweisen war. Wie die ZAK mitteilt, habe sich der Sender darüber hinaus auch ausgesprochen kooperativ gezeigt. Es sei davon auszugehen, dass die neuen Regeln in diesem Fall „fruchten”, so Axel Dürr, Pressesprecher der ZAK.
Und es geht weiter…
Auch gegen andere Anbieter laufen noch Verfahren. So hatte die ZAK im Juni noch mitgeteilt, dass auch gegen DSF und Kabel eins Verfahren eingeleitet würden. Über den Stand dieser Beanstandungen ist bislang allerdings noch nichts bekannt. Jedoch seien zu den Verfahren vom Juni inzwischen noch weitere hinzugekommen, so die ZAK gegenüber Telemedicus. Außerdem kündigte die ZAK an, auch weiterhin Call-in-Shows im deutschen Fernsehen im Auge zu behalten.
Bereits jetzt sei bei den Bußgeldern berücksichtigt, dass es sich bei einigen Anbietern um „Wiederholungstäter” handele. Trotz zahlreicher Gespräche in der Vergangenheit hätten einige Anbieter nach wie vor die gleichen Verstöße begangen, so Prof. Dr. Norbert Schneider, der Beauftragte für Programm und Werbung in der Pressemeldung der ZAK. Wie uns der Pressesprecher jedoch mitteilte, sei bei der Höhe der Bußgelder in Zukunft durchaus noch „Luft nach oben”, wenn die Verstöße nicht eingestellt werden.
Schluss mit lustig für Call-in-Shows
Die Landesmedienanstalten scheinen nun also langsam ernst zu machen mit ihrer Aufsichtsfunktion bei Call-in-Shows. Noch im März hatte das beim Workshop der ZAK zur neuen Gewinnspielsatzung anders geklungen. Damals hieß es noch, dass man aufpassen müsse, nicht zu viel zu regulieren und den Call-in-Shows auch nicht die Geschäftsgrundlage entziehen dürfe.
Das hat sich inzwischen offensichtlich geändert. So heißt es nun bei der ZAK:
„Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden”
Es sieht also ganz danach aus, als ob sich die Veranstalter von Call-in-Shows auf heiße Zeiten gefasst machen müssen. Die „Regulierungsferien” sind jedenfalls vorbei. Wie genau es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. ProSieben/Sat.1 (zu deren Sendergruppe auch 9Live gehört) hat uns gegenüber allerdings schon angekündigt, sich gegen die Maßnahmen der Landesmedienanstalten zur Wehr zu setzen. Bereits seit Mitte des Jahres geht 9Live mit einer Normenkontrolle auch gegen die Gewinnspielsatzung selbst vor. Zwar ist der Sender im Eilverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im August zunächst gescheitert, der Ausgang der Normenkontrolle ist aber noch offen.
Die Beanstandungen im Detail in der Pressemeldung der ZAK.
Ausführliche Hintergründe bei DWDL.
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