Es mutet fast antiquiert an, über Trägermedien zum Anfassen zu nachzudenken: DVD und Blu-ray werden es vielleicht nicht mehr allzu lange machen. Denn früher oder später werden Online-Dienste wohl die klassischen Träger ablösen. Doch noch stehen sie in unseren Regalen, und es gibt eine gesetzliche Schieflage: Die Leermedienabgabe. Sie ist nicht fair – weil man bezahlt, was man nicht darf.
In den 1960er Jahren stand der deutsche Gesetzgeber vor der Frage, ob er die Privatkopie zulassen soll oder nicht. „Sollen und können wir das, was jeder tun wird, wirklich verbieten?” – so sah damals die Überlegung aus. Die Lösung war ein Kniff: „Wir erlauben es und schaffen einen Ausgleich dafür.” Der Gesetzgeber schuf eine Abgabe auf Kopierer und Tonbandgeräte, die über Verwertungsgesellschaften an Urheber ausgeschüttet wurde.
Eine Platte auf Tonband zu überspielen, war damit erlaubt – als Ausgleich musste man für das Tonband etwas mehr bezahlen. Mit der später einsetzenden Digitalisierung wurde es dann leichter, Kopien anzufertigen. Das Computerzeitalter schließlich brachte eine Universalkopiermaschine an alle Schreibtische – einen Computer mit CD- und DVD-Brenner hatte nun fast jeder zuhause. Mit einem Mal fiel auch die Echtzeitkopie weg: 80 Minuten Musik waren in fünf gebrannt; nicht wie früher in 80 überspielt.
Da war es nur logisch, die Leermedienabgabe auf jede technische Neuerung zu münzen: CD-Brenner, Rohlinge, MP3-Player. Die Industrie reagierte mit Kopierschutz für digitale Medien. Der Kopierschutz für die Audio-CD fiel zwar später weg, nicht aber etwa der für DVD und Blu-ray. Die Privatkopie eines gekauften Filmes ist damit ohne Umgehung der Schutzmaßnahmen nicht möglich. Dennoch: Für einen DVD-Rohling fallen rund 17 Cent an. Wofür eigentlich?
Die Kopie einer handelsüblichen DVD wird also nicht nur vom Hersteller verhindert. Auch der Gesetzgeber sah in der Digitalisierung mehr eine Bedrohung als eine Chance und hat den Kopierschutz mit § 95a UrhG geschützt. Wer ihn umgeht, macht sich in der Regel schadensersatzpflichtig.
Und doch ist für viele Geräte und Leermedien eine Abgabe fällig. Das ist, als müsste man einen Parkschein ziehen, um dafür im Parkverbot zu stehen.
Auch Juraprofessor Lawrence Lessig bezeichnet die Situation als paradox:
„Einerseits wird eine Art Steuer auf Geräte wie Festplatten und Kopierer erhoben, um einen finanziellen Ersatz für die illegale Handlung des Kopierens zu schaffen. Gleichzeitig aber wird versucht, genau das Verhalten zu verbieten, für das man mit seiner Steuer bezahlt hat.”
Es ist wichtig, den Finger in die Wunde zu legen: Das Urheberrecht ist voller Widersprüche, und dieses Beispiel zeigt es einmal mehr.