1. Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG reicht das Erbieten zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung …
1. Eine erneute Sendung einer Gegendarstellung ist zulässig, wenn die bereits erfolgte Gegendarstellung durch eine redaktionelle Entgegnung entwertet wurde, …
1. Grundsätzlich ist für Gegendarstellungen kein kleinlicher Maßstab anzulegen, da die Widerlegung einer Tatsachenbehauptung im Allgemeinen mehr Raum in …
Zum Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung einer Äußerung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB i.V.m. Artt. 1, 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen …
1. Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung …