Das Einwählen in ein unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk ist nicht strafbar: Eine Strafbarkeit gemäß §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist …
1. Der Betreiber eines unverschlüsselten, offenen WLAN haftet als Störer für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen werden. 2. Für …
1. Der Betrieb einer Internet-Community, die ihren Mitgliedern das gegenseitige Teilen ihrer Internetanschlüsse über spezielle WLAN-Router ermöglicht …
1. Die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Abs. 1 UrhG schränkt das strafprozessuale Akteneinsichtsrecht nicht ein. Dies …
Der Betreiber eines privaten WLAN haftet nicht generell wegen der abstrakten Missbrauchsgefahr seines Anschlusses von außen, sondern erst, wenn konkrete …
1. Werden durch Dritte im Rahmen von illegalem Filesharing Urheberrechtsverletzungen über ein unzureichend gesichertes (privates) WLAN begangen, kann der …
Die Grundsatzfrage nach Prüfungs- und Instruktionspflichten von Anschlussinhabern, die ihren Internetzugang Dritten — etwa Familienangehörigen — …
1.) Ein Hotelbetreiber haftet jedenfalls dann nicht als Störer für eine von einem Gast begangene Urheberrechtsverletzung, wenn er seine Gäste vorher auf die …
1. Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die mittels eines ungeschützten WLAN-Zugangen begangen wurden. 2. …
1. Der Betreiber eines ungesicherten WLAN haftet als Störer. 2. Wer es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLAN-Verbindung ermöglicht hat, seinen …