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Urteil

KG Berlin: Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor

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1. Die Bestimmungen der BRAO sind keine „bereichsspezifische Sonderregelung“ im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG. 2. Die Verschwiegenheitspflicht …

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