1. Ein Anspruch darauf, dass das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung betrieben wird, besteht nicht. Der Anspruch lässt sich weder direkt noch mittelbar aus …
Es stellt keine unmittelbare Patentverletzung dar, wenn eine Firmware öffentlich zugängliche Programmbibliotheken verwendet, in denen auch ein patentiertes …