1. Die Namensnennung von Parteien in Urteilen, die der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt werden, ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. …
1. Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung kann, auch wenn eine Prozesspartei ohne großen Aufwand bestimmbar und die Entscheidung damit nicht im …
Bei redaktionellen Leisätzen für Gerichtsentscheidungen sind keine hohen Anforderungen an die Schöpfungshöhe zu stellen. Denn die Formulierung von …
1. Beschränkt sich ein Gericht bei der Begründung einer einstweiligen Verfügung auf einen Verweis auf den Schriftsatz des Antragsstellers, so wird dieser …
Die namentliche Nennung des Antragstellers bei der Veröffentlichung eines Urteils verletzt diesen jedenfalls dann in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, …
Wenn eine etwaige Persönlichkeitsrechtsverletzung dadurch eintreten kann, dass nachträglich eine ursprünglich richtige und vollständige Mitteilung …
Die nicht weiter anonymisierte Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung verletzt nicht in jedem Falle die Persönlichkeitsrechte eines …
1. Die Veröffentlichung von Namen der Prozessbevollmächtigten im Rahmen einer Urteilsdatenbank verletzt nicht deren Recht am eingerichteten und ausgeübten …
1. Der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nach § 823 Abs. 1 BGB tritt als subsidiär zurück, wenn dieser Schutz bereits durch …
1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden …