Einem Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms nach § 809 BGB zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung steht nicht …
1. Internet-Access-Provider haften nicht als Störer für durch ihre Kunden begangenen Rechtsverletzungen, da sie eine bloße technische Dienstleistung …