1. Der Deutsche Bundestag ist bei der mandatsbezogenen Unterstützung der Abgeordneten durch Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste nach § 1 Abs. 1 IFG …
Der Deutsche Bundestag ist bezogen auf Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste ein Bundesorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, das …
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages nehmen bei der Erstellung von Ausarbeitungen für Abgeordnete keine Verwaltungsaufgabe im materiellen …