Telemedicus

Urteil

LG Hamburg: Markenrechtlicher Schutz von VZ-Domains

, von 0 Kommentare

1. Der Zusatz „VZ“ in einer Domain kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz MarkenG) mit den bekannten …

LG Köln: Zum markenrechtlichen Schutz des Zusatzes „VZ“

, von 0 Kommentare

Der Namenszusatz „VZ“ für Internetseiten ist geeignet, eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten sozialen Netzwerken der „VZ“-Gruppe …

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory