1. Auch bloße Teile von Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG. 2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung …
Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.