Eine sitzungspolizeiliche Anordnung, welche die Benutzung von Laptops und Notebooks im Gerichtssaal untersagt, begründet keinen schweren Nachteil im Sinne des …
Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung …
1. Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit und Sitzungspolizei (§§ 169 ff. GVG),sind allgemeine Gesetze im Sinne des Art 5 Abs …
Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar …
1. Die Art der Verhandlungsführung kann, sofern sie auf die Berichterstattung zurückwirkt, die Rundfunkfreiheit genauso berühren, wie ein Verbot der …
1. Die Auflage eines Vorsitzenden, Aufnahmen des Gesichts des Angeklagten zu anonymisieren, ist zumindest dann kein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 …
1. Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Richter und Schöffen aus einer Anfertigung und Verbreitung von Filmaufnahmen sind von diesen …
1. Ein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle folgt weder aus der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG noch aus der Rundfunkfreiheit des …
1. Werden die Gesichter abgebildeter Personen vor der Weitergabe und Veröffentlichung der Bilder im Fernsehen anonymisiert, ist ausgeschlossen, dass ein auf …
1. Der Schutz der Rundfunkfreiheit reicht wie der der Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht. Er erstreckt sich …