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Urteil

LG Düsseldorf: Keine Haftung von Sedo für rechtswidrige Domains

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1. Ein Domain-Parking-Service (hier: Sedo) haftet nicht als Täter oder Teilnehmer für Domains, die Markenrechte verletzen und die durch Dritte bei ihnen …

LG Stuttgart: Haftung von Sedo für Markenverletzungen

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Ein Unternehmen, das für seine Kunden Domains parkt, haftet als Mitstörer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es per E-Mail von der Rechtsverletzung …

OLG Stuttgart: Haftung für Domain-Parking

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1. Ein Unternehmen, das für seine Kunden Domains parkt, haftet als Mitstörer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es per E-Mail von der …

BGH: Sedo

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a) Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer …

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