Telemedicus

Urteil

LG Wuppertal: Legales „Schwarzsurfen“ mittels eines offenen WLANs

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Das Einwählen in ein unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk ist nicht strafbar: Eine Strafbarkeit gemäß §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist …

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