1. Die Veröffentlichung fremder Nacktfotos im Internet gibt der Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. …
1. Ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erfordert neben der Abbildung gegen den Willen des Abgebildeten weitere Umstände, die im besonderen …
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach bei schweren Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Ersatz in Geld auch für immaterielle Schäden …
Vorverurteilende und sachlich falsche öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft über einen Beschuldigten können Schmerzensgeldansprüche wegen …