1. Das Haftungsprivileg des § 11 TDG gilt nicht bei Unterlassungsansprüchen. 2. Der Betreiber eines Internet-Auktionshauses haftet nicht als Täter oder …
1. Die Haftungsprivilegien der §§ 8, 11 TDG finden auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung. Durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene …