Mangels abweichender Definition im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist davon auszugehen, dass „Haushaltsvorstand“ im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 …
1. Die Beklagte hat in ihrem Berufungsantrag keine hinreichenden Gründe für die Zulassung einer Berufung vorgebracht,. 2. Insbesondere hinsichtlich der …
Das bloße Bereithalten eines internetfähigen Computers begründet keine Rundfunkgebührenpflicht. Denn im Gegensatz zu herkömmlichen Empfangsgeräten …
1. Auch Personal Computer (PCs), Notebooks, UMTS-Handys und internetfähige PDAs sind als neuartige Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von § 5 Abs. 3 RGebStV …
1. Internetfähige PC sind Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV. 2. Der Tatbestand des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum …
1. Die Vermutung, dass ein bereitgehaltenes Rundfunkempfangsgerät auch tätsächlich für den Empfang von Rundfunk genutzt wird, gilt nicht bei neuartigen …
1. Ein durch einen Rechtsanwalt beruflich genutzter PC mit Internetzugang unterfällt grundsätzlich der Rundfunkgebührenpflicht. Es sei denn, es ist bereits …
Auch gewerblich genutzte Computer sind als „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ zu betrachten, sodass bereits durch das bloße Bereithalten eine …
1. Ein internetfähiger PC unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht 2. Selbst wenn die Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PCs grundsätzlich bejahr …
1. Ein fachgerichtlicher Rechtsweg, der die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Gebührenschuld für neuartige Rundfunkgeräte ist ermöglicht, ist …