1. Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, wie beispielsweise Preselection-Vorprodukte, haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller. Denn …
Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistung bei …