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Urteil

OLG Frankfurt a.M.: Maßstäbe der Störerhaftung von Host-Providern können nicht auf Registrare übertragen werden

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1. Die Regelungen zur Störerhaftung des Host-Providers nach der Rechtsprechung des BGH sind auf den Domain-Registrar nicht uneingeschränkt übertragbar. Den …

LG Frankfurt: Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

, von 0 Kommentare

1. Bei der Haftung des Intermediärs ist im konkreten Einzelfall nach dessen Rolle zu unterscheiden. Soll ein Intermediär nach den Grundsätzen der Haftung …

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