1. Dem betroffenen Anschlussinhaber steht kein Beschwerderecht gegen eine Anordnung nach § 101 UrhG zu. Denn unbeteiligten Dritten kann höchstens dann ein …
1. Eine einstweilige Anordnung, mit der ausgesprochen wird, dass bis zum Abschluss des Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG zum Zwecke der Auskunftserteilung die …