Ein Forenbetreiber hat nach Bekanntwerden rechtswidriger Beiträge dafür Sorge zu tragen, dass weitere Rechtsverstöße verhindert werden. Zumindest muss er …
Ein Webhoster haftet für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden auch dann auf Unterlassung, wenn er zwar von dem tatsächlichen Sachverhalt, nicht jedoch von der …
1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …
1. Ein Forenbetreiber kann grundsätzlich auch für Inhalte Dritter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sofern er von den rechtswidrigen Inhalten …
1. Einem Access-Provider sind im Grundsatz keine hohen Prüfungspflichten aufzuerlegen. Denn mit der Tätigkeit der Zugangsvermittlung sind naturgemäß …
1. Ein Download-Hoster haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Kunden begangen werden. 2. Die Prüfungspflichten im Rahmen der …
1. Ein sog. „One-Click-Hoster“ haftet als Störer jedenfalls ab Kenntnis für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke durch seine …
Einen Webhoster treffen nur dann konkrete Pürfungspflichten über die Rechtmäßigkeit der Daten seiner Kunden, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für …
Zwar dürfen dem Betreiber eines Internetportals grundsätzlich nur solche Prüfungspflichten auferlegt werden, die nicht das gesamte Geschäftsmodell …
1. Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet jedenfalls dann als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Anschluss begangen wurden, wenn …