1. Ein Webhoster haftet für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden erst ab Kenntnis als Störer. 2. Auch ab Kenntnis haftet der Webhoster nicht als Störer, wenn …
Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website. BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes Urteil …
1. Ein Webhoster haftet ab Kenntnis auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Eine Verletzung von …
1. Der Inhaber einer Domain haftet für rechtswidrige Inhalte, die über seine Domain abrufbar sind, erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit auf Unterlassung. …
1. Das Überlassen eines Internetzugangs an Dritte – insbesondere an minderjährige Familienangehörige – bringt die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit …
1. Ein Wettbewerbsverband kann nicht nur Verstöße von Wettbewerbern seiner Mitglieder, sondern auch Verstöße von Dritten verfolgen, die – obwohl …
1. Ein Access-Provider haftet nicht als Störer für urheberrechtsverletzende Webseiten, die über seine Internetanschlüsse abrufbar sind. Denn eine Sperrung …
1. Ein Forenbetreiber haftet nicht für rechtswidrige Beiträge der Forennutzer (hier: Urheberrechtsverletzungen), wenn er diese „unverzüglich“ …
1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …
1. Ein Forenbetreiber haftet für rechtswidrige Inhalte Dritter erst ab Kenntniserlangung. 2. Dem Forenbetreiber obliegen keine allgemeinen …