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Urteil

LG Berlin: Zu den Prüfungspflichten eines Webhosters

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1. Ein Webhoster haftet für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden erst ab Kenntnis als Störer. 2. Auch ab Kenntnis haftet der Webhoster nicht als Störer, wenn …

BGH: Störerhaftung für Domainpächter

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Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website. BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes Urteil …

LG Hamburg: Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

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1. Ein Webhoster haftet ab Kenntnis auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Eine Verletzung von …

OLG Hamburg: Keine Haftung des Domaininhabers

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1. Der Inhaber einer Domain haftet für rechtswidrige Inhalte, die über seine Domain abrufbar sind, erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit auf Unterlassung. …

LG Köln: Prüfungs- und Sicherungspflichten des Anschlussinhabers – 200 Euro Schadensersatz pro Lied

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1. Das Überlassen eines Internetzugangs an Dritte – insbesondere an minderjährige Familienangehörige – bringt die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit …

BGH: Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

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1. Ein Wettbewerbsverband kann nicht nur Verstöße von Wettbewerbern seiner Mitglieder, sondern auch Verstöße von Dritten verfolgen, die – obwohl …

LG Hamburg: Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing

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1. Ein Access-Provider haftet nicht als Störer für urheberrechtsverletzende Webseiten, die über seine Internetanschlüsse abrufbar sind. Denn eine Sperrung …

OLG Saarbrücken: Keine Wiederholungsgefahr bei „unverzüglicher“ Löschung

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1. Ein Forenbetreiber haftet nicht für rechtswidrige Beiträge der Forennutzer (hier: Urheberrechtsverletzungen), wenn er diese „unverzüglich“ …

OLG Köln: Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.de

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1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …

OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

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1. Ein Forenbetreiber haftet für rechtswidrige Inhalte Dritter erst ab Kenntniserlangung. 2. Dem Forenbetreiber obliegen keine allgemeinen …

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