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Urteil

LG Berlin: Zu den Prüfungspflichten eines Webhosters

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1. Ein Webhoster haftet für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden erst ab Kenntnis als Störer. 2. Auch ab Kenntnis haftet der Webhoster nicht als Störer, wenn …

LG Hamburg: Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

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1. Ein Webhoster haftet ab Kenntnis auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Eine Verletzung von …

LG Hamburg: Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing

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1. Ein Access-Provider haftet nicht als Störer für urheberrechtsverletzende Webseiten, die über seine Internetanschlüsse abrufbar sind. Denn eine Sperrung …

OLG Köln: Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.de

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1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …

OLG Düsseldorf: Haftung des USENET-Providers

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1. Ein USENET-Provider ist jedenfalls dann Cache-Provider iSd § 9 TMG, wenn er Nachrichten fremder Nutzer, die nicht seine eigenen Kunden sind, auf seinen …

VG Frankfurt: Ordnungsmaßnahmen gegen Webhoster

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Im Rahmen der Versicherungsaufsicht kann die zuständige Behörde die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes eines beanstandeten …

LG Köln: Haftung des Providers bei P2P-Tauschbörsen

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1. Ein Access-Provider haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen, die von einem Kunden über P2P-Tauschbörsen begangen wurden, wenn er darüber …

OLG Hamburg: Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen

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Ein Webhoster haftet für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden auch dann auf Unterlassung, wenn er zwar von dem tatsächlichen Sachverhalt, nicht jedoch von der …

OLG Düsseldorf: Keine Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen Dritter

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1. Rapidshare haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen, die mit Hilfe des Dienstes durch Dritte begangen werden. 2. …

OLG Köln: Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

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1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …

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