1. Es stellt einen schwer wiegenden Eingriff in die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasste Freiheit der beklagten Rundfunkanstalt zur Gestaltung und Verbreitung …
Das Recht auf nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung im Fernsehen nach § 3a des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln und des Rundfunkgesetzes …
1. Eine Rundfunk- oder Fernsehanstalt kann sich grundsätzlich für jede Sendung zunächst auf den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Die Rundfunkfreiheit …
Das Schleichwerbungsmerkmal der Werbeabsicht eines Rundfunkveranstalters ist gegeben, wenn die in eine Sendung integrierte werbliche Darstellung eines Produkts …
1. Das Verbot, eine bestimmte Sendung auszustrahlen, berührt die Rundfunkfreiheit in ihrem Kern. 2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt …