1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren …
1. Ist ein Verfahren wegen einer Vorlage an den EuGH nach § 267 AEUV ausgesetzt, steht die Unterbrechungswirkung des § 249 ZPO einer Verhandlung und …
1. Soweit § 1 GWB die Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems regelt, ist diese Norm ebenso verfassungsgemäß. 2. Ein selektives Vertriebssystem ist …
Vorlagefragen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: 1. Können selektive Vertriebssysteme, die auf den Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind …