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Urteil

VG Hamburg: Untersagungsverfügung der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gegenüber Uber ist formell rechtswidrig

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1. Es besteht keine Rechtsgrundlage, die die tätig gewordene Behörde der Freien- und Hansestadt Hamburg (d.h. die BWVI als Verkehrsgewerbeaufsicht) …

OVG Hamburg: „Uber pop“ ist verbotenes Geschäftsmodell

, von 0 Kommentare

1. Das Personenbeförderungsgesetz ist auf die unter der Applikation „uber pop“ betriebene, vom Unternehmer als „Vermittlung privater …

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