1. Aus § 12 Abs. 2 UrhG lässt sich im Wege des Umkehrschlusses jedenfalls insoweit keine zusätzliche Schrankenbestimmung herleiten, als dass jegliche Art …
a) Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in …
1. Aus § 12 Abs. 2 UrhG lässt sich im Wege des Umkehrschlusses jedenfalls insoweit keine zusätzliche Schrankenbestimmung herleiten, als dass jegliche Art …
1. Bei der Zusammenfassung urheberrechtlich geschützter Textvorlagen („Abstracts“) handelt es sich um Sekundärnutzungen, die lediglich dazu …