1. Die Verwendung der General Public License (GPL) ist kein Verzicht auf Urheberrechte. 2. Die Lizenzbedingungen der GPL sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. …
Bei einem Verstoß gegen die GPL hat der Autor der Software einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer. LANDGERICHT BERLIN Beschluss Aktenzeichen: 16 O …
1. Mit der freien Zugänglichkeit von Software im Internet gestattet der Autor nicht automatisch jedem Dritten die Nutzung seiner Software. Die bloße …
Die General Public License (GPL) umfasst ausschließlich urheberrechtliche Befugnisse und beinhaltet keine Erlaubnis zur Nutzung der Marke, unter der die …
1. Eine Verletzung der Lesser General Public License kann auch dann zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen, wenn lizenzierte Code lediglich zu …
Es stellt keine unmittelbare Patentverletzung dar, wenn eine Firmware öffentlich zugängliche Programmbibliotheken verwendet, in denen auch ein patentiertes …
1. Auch nach der Erteilung einer zweiten Lizenz besteht Wiederholungsgefahr, wenn zuvor gegen eine GPL verstoßen wurde. Der Lizenzgeber kann dennoch ein …
1. Im Fall der freien Software ist anzunehmen, dass der Rechteinhaber durch die Unterstellung des Programms unter die GPL ein Angebot an einen bestimmbaren …