Die Bezeichnung der Farben der Fahne der Bundesrepublik Deutschland als „Schwarz-Rot-Senf“ fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. …
1. Die Freiheit der Kunst findet ihre Grenzen nicht nur in den Grundrechten Dritter. Sie kann auch mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern in …