Das Veröffentlichen von Musikstücken als Stream stellt eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG dar. Es handelt sich dann nicht um eine …
1. Das Übertragen von Musikstücken als „Stream“ im Internet ist eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Es handelt sich …
a) Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen …