Telemedicus

Urteil

AG Bonn: Haftung eines Anschlussinhabers für Anrufe bei einem Mehrwertdienst

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1. Soweit der Inhaber eines Telefonanschlusses Zweifel an der Höhe der ihm gestellten Rechnung hat, obliegt dem Anbieter nach § 16 Abs. 3 TKV ein …

BGH: Mehrwertdienstenummer im Impressum entspricht nicht den Anforderungen an effiziente Kommunikation

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1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine …

OLG Frankfurt am Main: Impressum ausschließlich mit Mehrwertdienste-Rufnummer ist wettbewerbswidrig

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1. Ein Impressum, das als Kontaktnummer ausschließlich eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer angibt, ist wettbewerbswidrig, da dort kein schneller, …

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