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Urteil

EuGH: Kartellrechtliche Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems zum Schutz des Luxusimages

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1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren …

OLG Frankfurt am Main: Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen bei Luxusimage

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Vorlagefragen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: 1. Können selektive Vertriebssysteme, die auf den Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind …

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