1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren …
1. Ist ein Verfahren wegen einer Vorlage an den EuGH nach § 267 AEUV ausgesetzt, steht die Unterbrechungswirkung des § 249 ZPO einer Verhandlung und …
Ein im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystem enthaltenes Verbot, bei Vertrieb der Vertragsprodukte im Internet nach außen erkennbar Dritte …
Vorlagefragen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: 1. Können selektive Vertriebssysteme, die auf den Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind …