Telemedicus

Urteil

LG Köln: Lizenzpflicht des „Sendenden“ bei Internetradios

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1. Sendender i.S.d. § 20 UrhG ist der, unter dessen Kontrolle und Verantwortung die Aussendung des Programms erfolgt. 2. Dies gilt auch, wenn eine juristische …

OLG München: Zum Begriff des „Sendenden“ bei Lizenzpflicht von Internetradios

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1. Die Lizenzpflicht von Internetradios besteht trotz des Benutzens eines ausländischem Sendeorts. Der „Sendende“ ist somit der in Deutschland …

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