Telemedicus

Urteil

BSG: Künstlersozialabgabe bei zwischengeschaltetem Unternehmen – Cordalis-Gesellschaft

, von 0 Kommentare

Ein Künstler muss keine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zahlen, wenn die Vergütung für eine von ihm geleistete künstlerische Darbietung …

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory