Der Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs zu Kfz-Daten gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genügt der Hersteller grundsätzlich dadurch, dass …
1. Die Pflicht eines Herstellers aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 der Verordnung 715/2007/EG, unabhängigen Marktteilnehmern über das Internet mithilfe eines …