1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren …
Sogenannte „Bestpreisklauseln“, nach denen sich Hotelunternehmen gegenüber Hotelplattformbetreibern verpflichten, ihre Hotelzimmer immer zu …