1. Die Verwendung der General Public License (GPL) ist kein Verzicht auf Urheberrechte. 2. Die Lizenzbedingungen der GPL sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. …
1. Der Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich nur auf gegenständlich verkörperte Werke. Der Weiterverkauf von Software ohne dazugehörigen Datenträger ist …
1. Auf die Lieferung von Standardsoftware findet Kaufvertragsrecht Anwendung. Auch § 377 HGB ist anwendbar. 2. Installation und Einweisung für eine Software …
1. Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung. In derartigen Fällen …
1. ASP (Application Service Providing) ist die Bereitstellung von Softwareanwendungen über das Internet. Die Software verbleibt während der gesamten …
a) Zur Auslegung einer Vertragsklausel, nach der eine bestimmte Software nicht für Zwecke Dritter benutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden darf. b) Dem …
a) Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch …
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert …
a) Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und …
Die General Public License (GPL) umfasst ausschließlich urheberrechtliche Befugnisse und beinhaltet keine Erlaubnis zur Nutzung der Marke, unter der die …