1. Der Sendende i.S.d. Urheberrechtsgesetzes bestimmt sich nicht danach, wer im Impressum angegeben ist oder formell als Inhaber auftritt, sondern danach, wer …
1. Sendender i.S.d. § 20 UrhG ist der, unter dessen Kontrolle und Verantwortung die Aussendung des Programms erfolgt. 2. Dies gilt auch, wenn eine juristische …