Telemedicus

Urteil

LG München: Endnutzer als „Hersteller“ einer Vervielfältigung im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG bei Online-Videorecordern

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1. Vervielfältigungen durch „Online-Videorecorder“ sind gem. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG zulässig, wenn sie durch eine natürliche Person selbst, d.h. …

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