1. Die zuständige Ordnungsbehörde kann dem Betreiber einer Internetseite, auf der mutmaßlich unerlaubtes Glücksspiel betrieben wird, Maßnahmen auferlegen, …
1. Das Werbeverbot nach § 5 Abs. 4 GlüStV umfasst nach dem Wortlaut der Vorschrift jedwede Werbung, unabhängig davon, ob sie vom Ausland oder vom Inland aus …
1. Die zuständige Ordnungsbehörde kann dem Betreiber einer Internetseite, auf der mutmaßlich unerlaubtes Glücksspiel betrieben wird, Maßnahmen auferlegen, …